Arzthaftungsrecht
Hier stehen die sogenannten „Kunstfehler“, genauer die Behandlungsfehler, im Vordergrund.
Soweit Sie durch einen Behandlungsfehler eines Arztes geschädigt worden sind, vertrete ich Sie fachkundig bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Es hat sich bewährt, zunächst eine außergerichtlich Einigung auf Vergleichsbasis mit der Gegenseite anzustreben.
Sollte dies nicht möglich sein, vertrete ich Ihre Interessen durchsetzungskräftig vor Gericht.